Verantwortung

Halléns Transport & Logistics AB verfügt als Transport- und Speditionsunternehmen über Versicherungen, die die von uns beaufsichtigte Ladung und Ausrüstung abdecken. Diese richten sich nach den Bestimmungen von CMR, NSAB 2015¹, Alltrans 2007² und BULK 20.

Entstandene Schäden, Verluste usw., für die Halléns verantwortlich ist, werden entsprechend dieser Bestimmungen erstattet. Bestimmte Gesetze und Konventionen können die Verantwortlichkeit des Transporteurs jedoch erheblich einschränken. Damit unsere Kunden bis zum vollen Betrag versichert sind, empfehlen wir, eine separate Warenversicherung bei Ihrem Versicherungsunternehmen abzuschließen, deren Bedingungen sämtliche Transportschäden unter Berücksichtigung der in den Bedingungen enthaltenen Ausnahmen abdeckt.

¹ = mit Ausnahme von § 25 A, wofür wir unseren Kunden den Abschluss einer eigenen Versicherung empfehlen
² = mit Ausnahme von § 1 b-c, sofern keine besonderen Abmachungen getroffen wurden und Halléns hierdurch die Möglichkeit gegeben wurde, sein Versicherungsunternehmen über diese besonderen Umstände in Kenntnis zu setzen.